• "Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. " Symbolbild_Haende_Bistum_Muenster__Harald_Oppitz.jpg

    "Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. "

    Mt 18,20

  •  Tulpen_-_Bild_von_Ralph_auf_Pixabay.jpg
  • "Wohin du gehst, dahin gehe ich" BM41691-angepasst.jpg

    "Wohin du gehst, dahin gehe ich"

    Rut 1, 16–19

Was die Kirche in der Demokratie zu tun hat

Ob eine Kirche in der Krise in der bundesdeutschen Demokratie eine öffentliche Aufgabe hat und welche das sein könnte: Diese Überlegung hat am 14. September im Mittelpunkt des Juristinnen- und Juristentreffens des Bistums Münster gestanden.

Foto: Bischöfliche Pressestelle/Anke Lucht

Dessen Bischof Dr. Felix Genn hatte dazu in die Akademie Franz Hitze Haus nach Münster eingeladen. Rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hörten einen Vortrag von Prof. Dr. Christoph Möllers. Der Referent hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie, an der Humboldt-Universität zu Berlin inne.


In seiner Begrüßung sagte Bischof Genn, man komme in einer Zeit zusammen, „in der das Lebensgefühl vieler Menschen von Sorgen geprägt ist.“ Vor diesem Hintergrund werde die Demokratie oft angefragt. Auch die Kirche stehe in einem Spannungsfeld. „Wir sind auf dem Weg in einer existenziellen Situation, die Talsohle ist noch nicht durchschritten“, verdeutlichte Genn. In dieser Lage sei man mit lauter werdenden Einwänden gegen die Kooperation zwischen Kirche und Staat konfrontiert, damit wolle man sich auseinandersetzen.


Anschließend ging Möllers im ersten Teil seines Vortrags auf zwei unterschiedliche Vorstellungen von Demokratie ein, einmal ohne zwischen Staat und Individuum geschaltete Vermittlungsinstanzen und einmal mit. Das Grundgesetz gehöre zu den Verfassungen, die die Bedeutung vermittelnder Instanzen stärke. „Man kann gut vertreten, dass die Demokratie auf die Kooperation mit diesen Instanzen angewiesen ist“, sagte er, „deren Berechtigung muss aber immer wieder neu diskutiert und legitimiert werden.“

 
Als Vermittlungsinstanz werde Religion wahlweise als Stütze oder als Bedrohung des Staats betrachtet. Das erschwere die Definition ihrer öffentlichen Aufgabe. Juristisch sei aber die Verfassungsstellung der Kirche nur zu rechtfertigen, wenn sie diese Aufgabe wahrnehme.


Zu diskutieren sei, ob es sich bei dieser Aufgabe vorrangig um Wertevermittlung handele, was aber nicht hinreichend für die Verfassungsstellung der Kirche sei, ob es um einen theologisch unterfütterten Umgang mit sozialen Themen oder um ein Angebot, über Transzendenz nachzudenken, gehe. „Die Definition der öffentlichen Aufgabe der Kirche muss abstrakt bleiben, ein Aufgabenkatalog lässt sich nicht festlegen“, sagte Möllers. Als Katholik und Jurist wünsche er sich, dass die Kirche „weniger moralisierend und mehr politisch über ihre öffentliche Aufgabe nachdenkt und sich fragt, was sie bei ihrer innigen Anlehnung an den Staat für diesen tut.“ Die Förderung der Religion sei ein gemeinnütziger Zweck, wenn der Nutzen der religiösen Institution sich nicht auf deren Mitglieder beschränke. Daraus folge die Frage, worin dieser Überschuss besteht. „Diese Frage muss die Kirche offen angehen und klar machen, was ihr Beitrag zur Gesellschaft und zum Staat ist“, forderte Möllers abschließend. 


In einer lebendigen Diskussionsrunde wurden die Thesen des Referenten anschließend vertieft. Die Moderation übernahm Dr. Antonius Hamers als Mitglied des Vorbereitungskreises des Juristinnen- und Juristentreffens.