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    "Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. "

    Mt 18,20

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    "Wohin du gehst, dahin gehe ich"

    Rut 1, 16–19

Bahn frei für mehr Photovoltaik in Kirchengemeinden

Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster ist Photovoltaik (PV) auf und an Sakralgebäuden sowie auf kirchengemeindlichen Freiflächen grundsätzlich genehmigungsfähig.

Foto: Pixabay/Klaus-Uwe Gerhardt

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wertvoller Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung, die zum Auftrag der christlichen Kirchen gehört. Dafür engagiert sich das Bistum Münster unter anderem, indem es seine Zustimmung zu Photovoltaik-Anlagen an und auf Gebäuden und Grundstücken von Kirchengemeinden in Aussicht stellt: Im nordrhein-westfälischen Bistumsteil ist Photovoltaik (PV) über kirchengemeindliche profane – also „weltlich“ genutzte – Immobilien hinaus auch auf und an Sakralgebäuden sowie auf kirchengemeindlichen Freiflächen grundsätzlich genehmigungsfähig.

Das Bistum muss als kirchliche Aufsichtsbehörde entsprechende Anlagen genehmigen. Die jetzt mögliche Genehmigung von PV-Anlagen auf Freiflächen, beispielsweise entlang von Straßen oder auf landwirtschaftlichen Flächen, schließt Agro-PV-Anlagen ein. Unter diesen kann aufgrund ihrer Höhe weiter Landwirtschaft betrieben werden. Ebenso sind Biodiv-Solarparks möglich, in denen unter der Solaranlage gezielt ökologisch wertvolle und vielfältige Pflanzen angesiedelt werden.

Kirchengemeinden, die diese Chancen für ihre Gebäude oder Flächen nutzen möchten, werden dabei von der Abteilung Kirchengemeinden des Bistums beraten und begleitet.